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FG Hessen, 08.12.2008 - 4 Ko 301/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 52 Abs. 1
Streitwert; Verlustfeststellung; Halbeinkünfteverfahren - Höhe des Streitwertes bei der Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Höhe des Streitwertes bei der Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwert; Verlustfeststellung; Halbeinkünfteverfahren
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 18.05.1983 - I R 263/82
Körperschaftsteuerveranlagung - Verlusthöhe - Streitwert
Auszug aus FG Hessen, 08.12.2008 - 4 Ko 301/08
Davon ausgehend ist eine Schätzung des Streitwerts bei Streitigkeiten über die Höhe des Verlustes mit 10% des geltend gemachten Erhöhungsbetrages in Anschluss an den BFH-Beschluss vom 18.05.1983 I R 263/82, BStBl II 1983, 602 zwischenzeitlich nach Einführung des Halbeinkünfteverfahrens nicht mehr sachgerecht (vgl. FG Köln, Beschluss vom 13.03.2008, 10 Ko 3739/07, EFG 2008, 1234). - FG Köln, 13.03.2008 - 10 Ko 3739/07
Erledigungsgebühr als zusätzliche Vergütung für Verhandlungen eines …
Auszug aus FG Hessen, 08.12.2008 - 4 Ko 301/08
Davon ausgehend ist eine Schätzung des Streitwerts bei Streitigkeiten über die Höhe des Verlustes mit 10% des geltend gemachten Erhöhungsbetrages in Anschluss an den BFH-Beschluss vom 18.05.1983 I R 263/82, BStBl II 1983, 602 zwischenzeitlich nach Einführung des Halbeinkünfteverfahrens nicht mehr sachgerecht (vgl. FG Köln, Beschluss vom 13.03.2008, 10 Ko 3739/07, EFG 2008, 1234).
- BFH, 05.05.2009 - I R 84/07
Streitwert bei Verlustabzug zur Körperschaftsteuer
Nachdem das FG den Streitwert für die erste Instanz mit pauschal 10% der begehrten Erhöhung des Verlustabzugs (33 572, 09 EUR) festgesetzt hat, der Streitwert bei Verlustabzügen zur Körperschaftsteuer unter Geltung des Halbeinkünfteverfahrens von anderen FG aber anhand der tatsächlichen steuerlichen Auswirkungen ermittelt wird (vgl. FG Köln, Beschluss vom 13. März 2008 10 Ko 3739/07, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 1234; Hessisches FG vom 8. Dezember 2008 4 Ko 301/08, [...]), erscheint eine Streitwertfestsetzung durch den Senat geboten.